Zur Zertifizierung nach NiSV-Verordnung
Laserbehandlungen qualifiziert und sicher durchführen
Mit dem Inkrafttreten der NiSV-Verordnung (= Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen) dürfen bestimmte nicht-medizinische / kosmetische Laserbehandlungen seit einigen Jahren nur noch von approbierten Ärzten nach einer entsprechenden NiSV-Schulung (auch Fachkunde NiSV) durchgeführt werden.
Wir bieten unseren Kunden regelmäßig die Möglichkeit, die Fachkunde NiSV zu erwerben. Unsere NiSV-Schulungen werden von Frau Dr. Dr. Antje Herbst, Fachärztin für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, durchgeführt. Inhaltlich geht es darum, wie NiSV-relevante Lasergeräte optimal gesetzt werden sollten, welche Indikationen bzw. Kontraindikationen es gibt und welche physikalischen Grundlagen und Möglichkeiten die Geräte bieten.
- erfahrene Referentin
- Erhalt der offiziellen NiSV-Zertifizierung
- CME-Fortbildungspunkte
Fachkunde NiSV
Inhalte und Ablauf
In der Schulung vermitteln wir Ihnen fundiertes Wissen für den sicheren und rechtskonformen Umgang mit Lasersystemen in der apparativen Kosmetik. Sie werden also nach der NiSV-Schulung Laser und weitere Geräte, zum Beispiel IPL-Geräte, sicher und normgerecht einsetzen können, sodass Ihr Team und Ihre Patienten geschützt werden und die Behandlungen schonend durchgeführt werden.
Zum Ablauf: Wir starten mit einer kurzen Einführung in den Tag, gefolgt von einem Überblick über die rechtlichen Grundlagen – insbesondere die Anforderungen der NiSV-Verordnung sowie der TROS. Sie erfahren, welche Melde- und Dokumentationspflichten bestehen, welche Maßnahmen zum Arbeitsschutz erforderlich sind und was im Hinblick auf Haftungsfragen zu beachten ist.
Im Anschluss beschäftigen wir uns mit den physikalischen Grundlagen nichtionisierender Strahlung. Dabei erläutern wir unter anderem die Eigenschaften elektromagnetischer Strahlung sowie die Funktionsweise verschiedener Lasersysteme. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt der NiSV-Schulung liegt auf den medizinischen und ästhetischen Aspekten: Sie erhalten einen Überblick über Hauttypen, Kontraindikationen, hygienische Vorschriften und weitere relevante Faktoren bei der Anwendung von medizinischen Lasern.
Nach der Mittagspause widmen wir uns der apparativen Kosmetik und unterschiedlichen Lasertypen. Wir zeigen Ihnen, wie optische Strahlung im Gewebe wirkt, welche Risiken zu berücksichtigen sind und wie sich unterschiedliche Geräte sinnvoll in Ihre Praxis integrieren lassen. Zum Abschluss der NiSV-Schulung sind Fragen und Austausch möglich.
Besser schulen im Verbund!
Unsere Partner
Wir sind Partner der Kiel Medical Academy, die seit 13 Jahren als NiSV-Zertifizierungsstelle für anerkannte und zertifizierte Fortbildungen für Ärzte und andere medizinische Berufe steht. Die Akademie bietet wie wir regelmäßig spannende Online- und Präsenz-Workshops oder Weiterbildungen an und verleiht im Jahr bis zu 1.000 Zertifikate.


Häufig gestellte Fragen
Vor allem betrifft unsere NiSV-Schulung Laser. Aber auch über den Einsatz anderer Gerätetypen, zum Beispiel IPL-Geräte, werden wir Sie informieren. Die NiSV-Verordnung betrifft konkret folgende Geräte, sofern sie zu kosmetischen oder nichtmedizinischen Zwecken eingesetzt werden:
- Lasergeräte und IPL-Geräte
- Ultraschallgeräte
- Magnetfeld- und Gleichstromgeräte
- Nieder- und Hochfrequenzgeräte
Nein, Behandlungen zu medizinischen Zwecken fallen nicht unter die Regelungen der NiSV-Verordnung.
Folgende Module sind enthalten:
- Basismodul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“
- Optische Strahlung
- EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik
- EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgeräte) zur Stimulation
- Ultraschall
Wir bieten unsere Fortbildungen als Tagesveranstaltungen an (8 Lerneinheiten zu je 45 Minuten). Selbstverständlich gibt es zwischendurch ausreichend Pausen und leckere Snacks.
Ärztevorbehalt bedeutet nicht in jedem Fall, dass der Arzt die gesamte Behandlung selbst durchführen muss. Er kann auch an entsprechend fachkundiges Personal delegieren. Allerdings unterliegt dies Regeln. Genaueres zum ärztlichen Delegationsrecht finden Sie auf den Seiten der Bundesärztekammer.
- Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Make-up
- Behandlung von Gefäßveränderungen
- Behandlung pigmentierter Hautveränderungen
- Ablative Laseranwendungen
- Anwendungen, bei denen die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird
- Anwendungen mit optischer Strahlung, deren Auswirkungen nicht auf die Haut und ihre Anhangsgebilde beschränkt sind, z. B. die Fettgewebereduktion
Ja. Es gilt eine entsprechende Meldepflicht. Neuanschaffungen müssen die Betreiber der zuständigen Behörde spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme anzeigen. Hier finden Sie Ihre zuständige Behörde.
Nein. Dieser Schulungstyp erfordert eine Teilnahme in Präsenz.